Fischereipatent bestellen

Ein Fischereipatent kann beantragt werden, um in kantonalen Gewässern fischen zu dürfen. Für die Beantragung und Nutzung des Patents wird die vom Kanton bereitgestellte App verwendet.

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Basisinformationen 

Zuständige Stelle

Amt für Landwirtschaft & Umwelt / Abteilung Umwelt / Fischerei
Adresse: St. Antonistrasse 4, 6060 Sarnen
Öffnungszeiten: Mo-Fr: 08:00-11:45 | 13:30-17:00
                            vor Feiertagen bis 16:00
Telefonnummer: +41 41 666 63 27
E-Mail: umwelt@ow.ch
https://ow.fischerapp.ch  

Bearbeitungszeit

1-2 Werktage

Gebühren

Die Gebühren sind abhängig von der Patentart, siehe Merkblatt bzw. Preisblatt Merkblatt_Fischerei_2026.PDF
Microsoft Word - Patentarten und Preise 01_01_2026.DOC

Erforderliche Unterlagen

Sachkunde-Nachweis für Patente mit einer Gültigkeit >1 Monat bei Seen. Bei Fliessgewässern ist immer ein Sachkunde-Nachweis erforderlich.


Testverantwortliche 
Andrea von Moos

Referenz (projektintern, keine Relevanz für Fachbereich)

Interne Referenznummer: 019
Inventarnummer: 488
Ansprechpartner Onboarding: Andrea von Moos 

Ablauf

  1. Patentart wählen (Tages-, Wochen- oder Jahrespatent)
  2. Online bestellen und bezahlen
  3. Digitale Bestätigung speichern oder ausdrucken

Servicebeschreibung

Das Fischereipatent berechtigt zur Ausübung der Fischerei in den kantonalen Gewässern. Je nach Patentart und Gültigkeitsdauer gelten unterschiedliche Voraussetzungen und Gebühren. Das Patent ist vor Aufnahme der Fischerei zu lösen, ausserdem sind Schonbestimmungen (Schonzeiten, Fangmindestmasse, Fangmengen, etc.) einzuhalten.  

FAQ 

Ja, für das Fischen in öffentlichen Gewässern ist ein gültiges Fischereipatent erforderlich. 
Ausnahme:
Im Sarner- und Alpnachersee ist vom 1. April bis 15. Oktober das Fischen vom Ufer aus ohne Patent gestattet. Dabei darf nur ein einfacher Angelhaken ohne Widerhaken mit natürlichem Köder, unter Ausschluss lebender und toter Fische verwendet werden. 

Es werden Jahres-, Ferien- und Tagespatente für Erwachsene und Jugendliche ausgegeben.  

Ja, es gelten kantonale Vorschriften zu Schonzeiten, Mindestmassen, Fangmengen und Fanggeräten. Diese sind einzuhalten (vgl. Merkblatt über die Fischerei).

Informationen zum Sachkundenachweis erhalten Sie unter www.anglerausbildung.ch

Wasser Beschreibung

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