Swisslos-Fond: Finanzieller Beitrag im Bereich Soziales beantragen

Der Kanton Obwalden unterstützt mit Mitteln aus dem Swisslos‑Fonds Projekte im Bereich Soziales. Es können Gesuche zu sozialen Projekten und Veranstaltungen eingereicht werden, die einen engen Bezug zum Kanton Obwalden oder Bezug zur Region Zentralschweiz haben.

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Basisinformationen 

Zuständige Stelle

Sozialamt
Adresse: Dorfplatz 4, 6060 Sarnen
Öffnungszeiten: Montag-Freitag: 08:00-11:45 | 13:30-16:30 Uhr
                            vor Feiertagen bis 16:00 Uhr
Telefonnummer: 041 666 61 32

Bearbeitungszeit

Der Entscheid über das Gesuch erfolgt in der Regel innerhalb eines Monats nach Ablauf der Eingabefrist.

Erforderliche Unterlagen

  • Projektbudget Aufwand/Ertrag
  • Projektkonzept 

Fristen 

  • Ende März
  • Ende September 

Sonstige relevante Informationen

Das Sozialamt entscheidet endgültig. Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung.

Servicebeschreibung

Der Swisslos‑Fonds des Kantons Obwalden vergibt finanzielle Beiträge an Projekte im Bereich Soziales. Unterstützt werden Vorhaben, die dem Gemeinwohl dienen und keine kommerziellen Zwecke verfolgen.
 
Die Gesuchsprüfung und Beitragsvergabe erfolgt durch die zuständige kantonale Stelle.

Prüfen Sie, ob das Vorhaben den Kriterien zur Beurteilung von Beitragsgesuchen im Bereich Gesundheit entspricht. 

Rechtsgrundlagen  

  • Bundesgesetz über Geldspiele (Geldspielgesetz/BGS; SR 935.51)
  • Einführungsgesetz zum Geldspielgesetz (EG BGS; GDB 975.3)
  • Ausführungsbestimmungen zum Einführungsgesetz zum Geldspielgesetz (AB BGS; GDB 985.312)
  • Interkantonale Vereinbarung betreffend die gemeinsame Durchführung von Geldspielen (IKV 2020; GDB 975.41)
  • Gesamtschweizerisches Geldspielkonkordat (GSK; GDB 975.42)

Referenz

Interne Referenznummer:  004.15
Ansprechpartner Onboarding 2: Katharina Romano

 

FAQ 

Antragsberechtigt sind Organisationen, Institutionen, Vereine sowie Trägerschaften, die ein Projekt im Bereich Soziales planen und die Förderkriterien erfüllen.

Die Gesuchstellenden müssen einen Bezug zum Kanton Obwalden aufweisen.

Projekt im sozialen Bereich mit Bezug zum Kanton Obwalden, die politisch und religiös neutral sind.

Ein vollständiges Gesuch umfasst:

  • Projektbudget mit Aufwand/Ertrag
  • Projektkonzept 

In der Regel sind Privatpersonen nicht antragsberechtigt. Ausnahmen können geprüft werden, sofern ein Projekt sämtliche Förderkriterien erfüllt und ein klarer öffentlicher Nutzen ausgewiesen ist.

Wasser Beschreibung

Finanzieller Beitrag im Bereich Soziales beantragen

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