Swisslos-Fond: Finanzieller Beitrag im Bereich Natur beantragen

Der Kanton Obwalden unterstützt mit Mitteln aus dem Swisslos‑Fonds Projekte im Bereich Natur. Beiträge können für Vorhaben beantragt werden, die dem Schutz, der Pflege oder der Förderung von Natur und Landschaft im Kanton Obwalden dienen.

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 Basisinformationen 

Zuständige Stelle

Amt für Wald und Landschaft
Adresse: Flüelistrasse 3, 6060 Sarnen
Öffnungszeiten: Mo-Fr: 08:00-11:45 | 13:30-17:00 Uhr
                            vor Feiertagen bis 16:00 Uhr
Telefonnummer: 

Bearbeitungszeit

Der Entscheid über das Gesuch erfolgt in der Regel innerhalb eines Monats nach der Eingabe.  

Gebühren

  • keine

Erforderliche Unterlagen

  • Projektantrag inkl. Kantonsbezug aufzeigen
  • Finanzielle Erwartung aufzeigen
  • Deklaration Eigen- und Drittmittel 

Fristen 

  • keine

Sonstige relevante Informationen

Das Amt für Wald und Landschaft entscheidet endgültig. Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung.

Ablauf

  1. Online-Formular ausfüllen und Unterlagen hochladen
  2. Automatische Weiterleitung an zuständige Amtsstelle
  3. Formelle und inhaltliche Prüfung durch die Amtsstelle
  4. Entscheid über das Gesuch; Mitteilung des Entscheids per via eGOV-Portal
  5. Auszahlung des Beitrags gemäss Entscheid

Servicebeschreibung

Der Swisslos‑Fonds des Kantons Obwalden vergibt finanzielle Beiträge an Projekte im Bereich Natur. 
Unterstützt werden Vorhaben, die ein öffentliches Interesse verfolgen und einen nachhaltigen Nutzen für Natur, Landschaft oder Biodiversität im Kanton Obwalden haben. 
Die Gesuchsprüfung und Beitragsvergabe erfolgt durch die zuständige kantonale Stelle.
Die Gesuche werden geprüft und im Rahmen der verfügbaren Mittel beurteilt.

Rechtsgrundlagen

  • Bundesgesetz über Geldspiele (Geldspielgesetz/BGS; SR 935.51)
  • Einführungsgesetz zum Geldspielgesetz (EG BGS; GDB 975.3)
  • Ausführungsbestimmungen zum Einführungsgesetz zum Geldspielgesetz (AB BGS; GDB 985.312)
  • Interkantonale Vereinbarung betreffend die gemeinsame Durchführung von Geldspielen (IKV 2020; GDB 975.41)
  • Gesamtschweizerisches Geldspielkonkordat (GSK; GDB 975.42)

Referenz

Interne Referenznummer:  004.16 

FAQ 

  • Projektbeschreibung
  • Projektfinanzierung
  • Jahresrechnung

Wasser Beschreibung

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